Ein halbes Jahr nach den EM 2016 Public Viewing Clips wurde ich vom BAZL berechtigterweise  mit CHF 1000.- (+21.- Schreibgebühr) gebüsst.

Ich startete den Quadcopter erst nach intensivem Check der Propeller, Batterien, Fernsteuerung usw. und achtete sehr darauf nicht direkt über Menschen zu fliegen. Obwohl dies  erlaubt ist, übersah ich in meiner sommerlichen Euphorie, dass der Mindestabstand 100m sein muss, sobald der 25. Mensch dazu kommt zur «dicht beieinander stehenden Personen»

Ich wollte wirklich Niemanden gefährden, geschweige denn Jemanden zerschnetzeln! Mir ist auch kein übler Fall mit Drohnen bekannt, nur von Modellflugzeugen und modernen 3D-Modellhelikoptern mit messerscharfen Carbon Rotorblättern von 1m Durchmesser. Nicht zu vergleichen mit den 33cm Plastikrotorblättern, die meine Drohne montiert hat. Ich finde es auch verständlich, dass dieses Gesetz mich schützen soll vor Idioten, die in eines der vielen Geschäfte stürmen und Minuten später ohne jegliche Modellflug Erfahrung rumbrettern wie Henker. Da hilft mir meine jahrzehnte lange Erfahrung nicht, die ich mit Modell-Autos, Schiffen, Segel- und Motorflugzeugen, Helikopter und sogar einem Zeppelin gesammelt habe.

Ich werde nie mehr bei mehr in der Nähe von Menschenansammlungen mit mehr als 24 Personen fliegen! Ich hatte vor Kurzem eine geplante Aufnahme bei der Zeughausbar, mit Flugbewilligung «Antrag für die Koordination von speziellen Aktivitäten im Luftraum des Flugplatzes Speck-Fehraltorf LSZK» vom Flugleiter. Bei dieser Aufnahme habe ich mit dem Drohnenstart gewartet bis von den 27 Menschen ein paar gegangen sind. Ich habe mehrmals gezählt. Wirklich, ich schwöre.

Wichtige Infos für Drohnenpiloten bei Schweizerischer Verband ziviler Drohnen und vom BAZL